Bei jedem Unfall entstehen vermehrte Kosten für beispielsweise Porto, Telefon oder zusätzliche Fahrten. Der konkrete Nachweis der Kostenhöhe ist hierfür nicht ganz einfach zu führen. Daher hat sich in der Rechtsprechung im Verkehrsrecht die sogenannte Unkostenpauschale in Höhe von 25,00 Euro etabliert. Bei Großschäden sind aber auch Kostenpauschalen von 75,00 Euro und mehr denkbar.