Die Mietvertragsparteien können auch schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. In diesem Fall spricht man von Indexmiete.
Bei der Indexmiete wird die Mietanpassung im Voraus nicht auf einen bestimmten Erhöhungsbetrag oder auf eine bestimmte Miete festgelegt, sondern an die Entwicklung eines Referenzwertes gekoppelt. Die Miethöhe orientiert sich dabei an den ermittelten Daten des Statistischen Bundesamtes.
Bei der Indexmiete können Modernisierungen berücksichtigt werden und selbst zu einer Mieterhöhung führen, jedenfalls dann, wenn der Vermieter zur Durchführung der Modernisierung gesetzlich verpflichtet war. Modernisierungen, die der Vermieter aus freien Stücken durchführt, führen dagegen nicht zu einer Erhöhung der Miete – wenn eine Indexvereinbarung vorliegt.