Als Unfallgeschädigter haben Sie einen Anspruch darauf, sich gegenüber der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung durch einen spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, der Ihre Interessen vertritt und Ihre Rechte durchsetzt. Die Kosten dieser Beauftragung trägt die Versicherung des Unfallverursachers.