Gewerbemietrecht

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Das gewerbliche Mietrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass im Gegensatz zum Wohnungsmietrecht zwei Unternehmer die Mietvertragsparteien sind, die wirtschaftliche Interessen verfolgen. Folglich liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit nicht unbedingt in der Regelung von Besitzverhältnissen, sondern vielmehr in der Suche nach wirtschaftlich für beide Seiten sinnvollen Lösungen. Verträge im komplizierten Gewerbemietrecht erfordern eine eingehende vorherige Prüfung durch einen versierten Fachanwalt für Gewerbemietrecht.

Aus einem gewerblichen Mietvertrages können weit reichende wirtschaftliche Konsequenzen erwachsen. Rechtsanwalt Kurz kennt als Fachanwalt für Mietrecht die Fallstricke dieses speziellen Rechtsgebiets. Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst einerseits die Vertragsgestaltung und -verhandlung von Gewerberaum-Mietverträgen und andererseits die gerichtliche Vertretung von Mietern oder Vermietern. Bitte setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, wenn Sie eine diesbezügliche Frage haben.

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