Räumungsklage

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Zieht der Mieter nach erfolgter Kündigung des Mietverhältnisses trotz Aufforderung nicht aus, bleibt nur der Ausweg über eine Räumungsklage. Dieses Gerichtsverfahren dauert bis zur tatsächlichen Räumung durch den Gerichtsvollzieher in aller Regel zwischen 6 und 12 Monaten.

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Vermieter bei der Durchsetzung einer Räumungsklage als auch Mieter bei der Abwehr einer Räumungsklage.

Vermieter: Räumungsklage erheben
Möchte der Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum infolge der Beendigung eines Mietverhältnisses die Räumung und Herausgabe der Mieträume (Gebäude, Wohnung bzw. Grundstück) gerichtlich durchsetzen, ist eine Räumungsklage unerlässlich. Grundvoraussetzung ist dabei, dass ein Mietverhältnis durch fristlose oder fristgerechte Kündigung bereits beendet wurde.

Im Mietrecht existieren in puncto Vermietung von Wohnungen einige Sondervorschriften zugunsten des Schuldners. Hierzu zählt u.a. die Möglichkeit des Mieters, vor Gericht die Verlängerung der Räumungsfrist um bis zu ein Jahr zu beantragen. Wohnungseigentümern wiederum ist verständlicherweise daran gelegen, eine Räumungsklage mit anwaltlichem Beistand möglichst schnell durchzusetzen.

Verläuft der Prozess der Räumungsklage zugunsten des Klägers (Vermieters), so erhält dieser einen Räumungstitel, mit dem er die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kann. Ohne ein entsprechendes Urteil eines Gerichts bzw. ohne den Räumungstitel kann kein Mieter von seinem Vermieter aus den Mieträumen entfernt werden.

Mieter: Räumungsklage abwehren
Wenn ein Mieter eine Räumungsklage vom Gericht erhält, dann ist dies noch kein Urteil gegen ihn. Das Gericht muss zunächst noch prüfen, ob der Klage stattgegeben wird oder nicht. Kommt es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung, so können Sie sich gerne von uns vertreten lassen. Da es gerichtliche Fristen zu beachten gilt, empfehlen wir ein zeitnahes Handeln, wenn Sie sich gegen die Räumungsklage wehren wollen.

Auch wenn das Gericht letztlich zugunsten des Vermieters entschieden hat, Sie als Mieter also die Räumungsklage verlieren, geht die Welt nicht sofort unter. In der Regel wird dem Mieter vom Gericht eine Räumungsfrist gewährt, die es ihm ermöglicht, Ersatzwohnraum zu finden und auszuziehen. Erst mit der Vorlage eines Räumungstitels des Gerichts kann ein Vermieter die Räumung der Mietsache durch den Gerichtsvollzieher erzwingen.

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