Alkohol und Drogen

Home / Alkohol und Drogen
Kurz & Partner GbR
Kurfürstenplatz 7
80796 München

Tel.: 089 59 94 36 90
Fax.: 089 59 94 36 93
Email: info@kurz-partner.de
Unsere Sprechzeiten:

Mo. - Do.:
09:00 - 17:00 Uhr

Fr.:
09:00 - 13:00
Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen

Es ist schnell passiert, dass man mit Freunden feiert und nach dem ein oder anderen Schluck Alkohol später noch nach Hause fährt. Egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad, beides kann empfindlich enden. Bei einer Verurteilung muss der Ersttäter üblicherweise mit einer Geldstrafe rechnen. Daneben werden die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot nebst Punkten in das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verhängt. Die erfolgreiche anwaltliche Verteidigung kann hier bestenfalls einen Freispruch oder eine Einstellung gegen Geldauflage erreichen.

Davon unabhängig ist jedoch das Bußgeldverfahren. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille fallen ein Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg an, und bereits ab einem Promillewert von 1,1 ist bei Ersttätern mit der Anordnung der MPU zu rechnen.

Rechtsanwalt Kurz ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Bitte setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, wenn Sie eine diesbezügliche Frage haben.

Start typing and press Enter to search