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Verkehrsrecht
Fahrzeugschaden

Bei den meisten Verkehrsunfällen stellt der Fahrzeugschaden die höchste Schadensposition dar. Im Rahmen der Regulierung ist zu klären, wie der Fahrzeugschaden festgestellt werden soll. Üblicherweise erfolgt dies durch ein Sachverständigengutachten oder durch einen Kostenvoranschlag, wenn es sich um geringe Schäden handelt. Steht die Höhe des Fahrzeugschadens und die Eintrittspflicht der Vollkasko-Versicherung oder des Schadenverursachers fest, sollte noch entschieden werden, wie der Schaden abgerechnet werden soll.

Dies kann anhand einer Reparaturrechnung (konkrete Abrechnung) geschehen oder mittels eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages (fiktive Abrechnung). Darüber hinaus muss noch geprüft werden, ob im konkreten Fall auf Basis der Reparaturkosten oder auf Totalschadensbasis abzurechnen ist.

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