Staffelmiete

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Der Staffelmietvertrag ist eine besondere Form des Mietvertrages, bei der schon im Vertragsdokument festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten (Staffeln) erhöht.

Der Vorteil des Staffelmietvertrages liegt darin, das eine gewisse Planungssicherheit für den Mieter und Vermieter besteht. Jede Partei weiß genau wann und im welchen Umfang sich die Miete erhöhen wird. Mieterhöhungen aus anderen Gründen sind bei Staffelmietvereinbarungen ausgeschlossen. Von Nachteil kann es allerdings sein, dass die Parteien an die einmal getroffene Vereinbarung gebunden sind, auch wenn die Mietpreisentwicklung anders eingeschätzt wurde.

Zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Eine Mieterhöhung, die vor Ablauf eines Jahres eintreten soll, ist unzulässig. Die gestaffelte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen. Wenn der Vermieter mit seiner Forderung aber um mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann eine verbotene Mietpreisüberhöhung vorliegen.

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