Maklerrecht
Von außen betrachtet scheint die Maklerprovision leicht verdientes Geld zu sein. Allerdings wird die Provision vom Kunden allzu oft nur ungern bezahlt. Dementsprechend suchen viele Kunden auch nach Schlupflöchern, um die Provision nicht zahlen zu müssen. In derartigen Fällen kann das Fernabsatzgesetz mit seiner Widerrufsmöglichkeit hilfreich sein, da es auch für Maklerverträge angewendet werden kann. Für den Makler gilt entsprechend die Maxime, sich gegen diese Widerrufsmöglichkeit abzusichern.
Rechtsanwalt Kurz ist als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht auf Maklerrecht spezialisiert. Bitte setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, wenn Sie eine diesbezügliche Frage haben.