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Wie sehr man sich an den Besitz einer Fahrerlaubnis gewöhnt hat, weiß man häufig erst dann, wenn diese entzogen wurde. Sollte hier keine Möglichkeit bestehen, den Schuldvorwurf anzugreifen, kann zumindest bei der Wiedererlangung geholfen und die Dauer bis zum Erhalt verkürzt werden.

Rechtsanwalt Kurz ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Bitte setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, wenn Sie ein diesbezügliche Frage haben.

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